Wie alles begann

„Wir haben beschlossen, die Franzosen in Bützow anzusiedeln“

300 Jahre Reformierte in Mecklenburg

 

1. Die Vorgeschichte - Glaubenskriege in Frankreich

Vom Edikt von Nantes zum Edikt von Fontainebleau

Wer die Geschichte einer Hugenottenkolonie in Mecklenburg verstehen will, muß wissen, was Hugenotten sind. Nach der Glaubensspaltung im 16. Jahrhundert kam es im mehrheitlich katholischen Frankreich seit 1562 zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Protestanten und Katholiken. Dieser konfessionelle Bürgerkrieg gipfelte 1572 in der sog. „Bartholomäusnacht“, auch als „Pariser Bluthochzeit“ bekannt.
Der Führer und Feldherr der französischen Protestanten, Gaspard de Coligny, hatte die Heirat zwischen Margarete von Valois (Tochter Katharina von Medicis) mit dem reformierten Heinrich von Navarra arrangiert. Als kurz nach der Hochzeit ein Attentat auf Coligny missglückte, ordnete Katharina von Medici die Ermordung des zu den Hochzeitsfeierlichkeiten versammelten hugenottischen Adels an. Etwa 3000 Hugenotten starben in Paris, weitere 20000 in den folgenden vier Wochen in den französischen Provinzen.
Der Bürgerkrieg setzte sich noch bis 1598 fort, als das Edikt von Nantes an Stelle der nicht erreichbaren religiösen Einheit die zumindest zeitweise Duldung der Hugenotten gewährleistete und einen 36jährigen Bürgerkrieg beendete. Heinrich von Navarra trat als Heinrich IV zum Katholizismus über („Paris ist eine Messe wert“).
Die Hugenotten blieben in Frankreich eine geduldete, aber einflussreiche Minderheit.
Typische Merkmale aus der hugenottischen Lebenswelt des 16. und 17. Jahrhunderts:

  • Kirchenordnung (Gründungsdatum der Gemeinde ist das Zusammentreten des Presbyteriums)
  • Glaube ist nichts Innerliches, sondern prägt auch das Verhalten in der Öffentlichkeit und im Arbeitsleben
  • reformierte Tugenden: Frömmigkeit, Sittenstrenge, Wohltätigkeit, Fleiß und Gewissenhaftigkeit (so hatten die Hugenotten beispielsweise ca. 30 Arbeitstage mehr, weil sie keine Heiligen verehrten, denen die katholischen Feiertage gewidmet waren)
  • Kirchenbau: die Kirche ist ein reiner Versammlungsraum, kein sakrales Gebäude, nach keiner Himmelrichtung ausgerichtet, kein Chor- und Altarraum, klare Fenster, keine Glocken, kein Taufstein und kein Altar, sondern nur Kanzel, Abendmahlstisch und Bänke, kein Schmuck außer Zehn-Gebote-Tafeln

Nach der Ermordung Heinrichs IV 1610 verstärkte sich der Druck auf die Hugenotten wieder, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gab es eine Vielzahl von Schikanen, Erlassen und Verordnungen, die die Freiräume der Hugenotten einengten und beschnitten. In diese Zeit fielen auch die berüchtigten „Dragonaden“ als Mittel der Zwangsbekehrung („gestiefelte Missionare“).

Das Edikt von Fontainebleau und das Refugé

1685 wurde mit dem Edikt von Fontainebleau das Edikt von Nantes widerrufen. Für alle Hugenotten galt bei Androhung schwerster Strafen Auswanderungsverbot und Ausfuhrverbot von Geld und Besitz, alle bekehrungsunwilligen Prediger mussten binnen zwei Wochen das Land verlassen. Von den über 800 Predigern verließen 681 das Land, 140 schworen dem reformierten Glauben ab. Nur vier reformierte Gotteshäuser blieben erhalten.
Ab 1686 wurden reformierten Eltern die zwischen sechs und 16 Jahre alten Kinder weggenommen, um sie katholisch zu erziehen. Für die Hugenotten gab es nun drei Handlungsmöglichkeiten: Flucht, Widerstand oder Konversion. Frankreich war das einzige Land, dass den Reformierten verbot, ins Exil zu gehen, alle anderen evangelischen und katholischen Landesherren erlaubten die Ausreise, falls ein Untertan die Landesreligion nicht annehmen wollte.
Im Frühsommer 1686 kam es zur größten Massenauswanderung im Europa der frühen Neu- zeit. Etwa 160000 Hugenotten flohen aus Frankreich. Die „Unbelehrbaren“ bildeten ab 1702 in den Cevennen die „Kirche in der Wüste“. Ihr Widerstand blieb in der Folgezeit ungebrochen. Das Edikt von Fontainebleau wurde endgültig erst am Vorabend der Französischen Revolution von 1789 außer Kraft gesetzt und die Huge- notten erhielten alle Bürgerrechte zurück.
Zwischen 1670 und 1720 kamen etwa 40000 Hugenotten nach Deutschland, das zu dieser Zeit etwa 15 Millionen Einwohner hatte. Hauptansiedlungsgebiete waren Berlin, die Uckermark, Hessen, Pfalz, Franken und Württemberg. Nicht nur christliche Nächstenliebe, sondern wirtschaftliche und bevölkerungspolitische Erwägungen spielten bei der Ansiedlung von Hugenotten eine Rolle:
Die Flüchtlinge brachten fortgeschrittenes handwerkliches, unternehmerisches und kaufmännisches Wissen und Können und großen Arbeitsfleiß mit. Man erhoffte sich wirtschaftliche Erfolge, die Vermeidung teurer Importe, die Besiedelung wüster Landstriche und eine Vergrößerung der Zahl der Untertanen.

 

2. Franzosen in Bützow

Bürgermeister und Rat der Stadt Bützow wandten sich mit einer Petition vom 24. Juli 1683 an den Landesherrn, Herzog Christian Ludwig I. Sie hätten erfahren, dass eine Anzahl aus Frankreich vertriebener Reformierter vergeblich versucht hätte, sich in Rostock niederzulassen. Der Herzog habe bereits früher mehrfach seine Absicht bekundet, durch Aufnahme fremder Nationen der wirtschaftlich darniederliegenden Stadt aufzuhelfen. Der Herzog antwortete umgehend und ersuchte die Stadt, den Aufenthaltsort der Flüchtlinge festzustellen und deren Erwartungen und Vorschläge zu erkunden.
Am 27. August 1683 ging ein nahezu gleichlautendes Schreiben aus Rostock beim Herzog ein. Auf dem Landtag zu Sternberg am 1. Dezember 1683 wurde die Angelegenheit weiter beraten. Grundsätzlich sah man in religiöser Hinsicht keine Gefahren, da seit dem Westfälischen Frieden die Reformierten in Deutschland als Konfession anerkannt seien. Man hoffte sogar, dass die Reformierten nach und nach zum lutherischen Glauben übertreten würden, wenn sie erst einmal im Land seien. Die Versuche, Familien aus Frankreich zur Ansiedelung zu bewegen, blieben jedoch zunächst erfolglos.
Erst 1698 wurde erneut ein Versuch gestartet, Franzosen in Bützow anzusiedeln. Der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms (1692 Mecklenburg-Schwerin, 1695 Mecklenburg-Güstrow), der seit 1704 mit der Herzogin Sophie Charlotte aus Hessen-Kassel verheiratet ist, mag ebenso eine Rolle gespielt haben wie die Mißernten des Jahres 1698 und ihre steuerlichen Folgen.
Am 24. Oktober 1698 wurde ein erstes Privileg erlassen, das mehr den Charakter eines Vertrags mit dem Kaufmann Salomon Jordan hatte. Er sollte sich um die Ansiedlung von 30 Familien bemühen, die vor allem im textilverarbeitenden Bereich tätig sein sollten. Erst das zweite Privileg vom 1. August 1699 hat allgemeineren Charakter. Es werden ausdrücklich religiöse Motive für die Aufnahme genannt, vielleicht auch, um die einheimische Bevölkerung auf die gebotene Nächstenliebe zu erinnern (vgl. Mt 25 „Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt mich aufgenommen“).
Das Privileg richtet sich an Franzosen, die sich bereits in deutschen Territorien aufhalten. Ihnen wird neben der freien Ausübung ihres reformierten Glaubens die für das kirchliche Leben erforderlichen Voraussetzungen zugesagt, ein gottesdienstlicher Raum, Anstellung und Unterhalt eines Pfarrers, eines Kantors und eines Lehrers. Die weiteren Zusagen betreffen Wohnung, Hausbau und Befreiung von einer Anzahl von Abgaben. Bedingung ist ein bei der Ankunft abzulegender Treueid.
In diesem Privileg wird ausdrücklich Bützow als Ansiedlungsort genannt. Als Gründe werden die günstige geographische Lage genannt, die z.B. für den Handel von Bedeutung sei. Außerdem konnte der Herzog auf das Entgegenkommen von Bürgermeister und Rat der Stadt hoffen, die ja 1683 selbst um die Ansiedlung ersucht hatten. Vermutlich spielte auch eine Rolle, dass der Herzog im ehemaligen Stiftsland rund um Bützow besondere Vorrechte besaß, die einen etwaigen Einspruch der lutherischen Landekirche verhinderten.
Das Privileg von 1699 darf als Gründungsurkunde der reformierten Kirche in Mecklenburg betrachtet werden, obwohl sich di eigentliche Gemeinde erst in den Folgejahren bildete. Erst 1703 trat das erste Presbyterium zusammen. Ein drittes Privileg vom 24. September 1703 hat wieder eher den Charakter eines Vertrags mit drei französischen Kaufleuten, die fünfzig Familien zur Ansiedelung bewegen sollten. Der wirtschaftliche Aspekt tritt hier gegenüber dem religiösen in den Vordergrund.

 

3. Von der Gründung der Französisch-Reformierten Gemeinde bis zur Ankunft der Herzoginwitwe Sophie-Charlotte 1713

Hugenottischer Tradition entsprechend kann als Gründungsdatum der französisch- reformierten Gemeinde eigentlich erst das Jahr 1703 gelten, in dem auch die Aufzeichnungen im ersten französischen Kirchenbuchs der Gemeinde beginnen. Anciens waren Daniel le Plat aus Güstrow und der Oberst Dupuits, Kommandant von Rostock, sowie Salomon Jordan, der Vertragspartner des ersten Privilegs von 1698 und ein Herr Eymien.
Pastor der Gemeinde war Jean de Durand, der bereits nach einem Jahr Bützow wieder verließ und Pastor in Lübeck wurde, um wenig später nach Dublin weiter zu reisen. Weitere französische Pastoren waren Jacques Deschamps, der dieses Amt von 1701-1730 innehatte. Er wechselte nach Buchholz/Brandenburg, wo er kurz darauf starb, nachdem er dort nur eine einzige Predigt gehalten hatte.
Sein Nachfolger wurde Jean de Convenent, der bis zu seinem Tode 1778 französischer Prediger in Bützow war. Gottesdienstort der französischen Gemeinde war vermutlich die Schlosskapelle, 1713 nahm nach dem Tode des Herzogs Friedrich Wilhelm seine Witwe Sophie Charlotte ihren Witwensitz im Bützower Schloß. Sie war, wie bereits erwähnt, reformierten Glaubens und brachte ihre eigene kleine Hofgemeinde mit nach Bützow. Die beiden reformierten Gemeinden existierten bis zum Tod der Herzogin 1749 nebeneinander, mit jeweils eigenen Gottesdiensten und eigenem Gemeindeleben.
Nach dem Tod der Herzogin wurde ihr früherer Pagenhofmeister Johann Henrik Finman Pastor der deutsch-reformierten Gemeinde. Über seinen Amtsantritt berichtet er in einer Aufzeichnung im Kirchenbuch der Gemeinde, das mit den Worten endet: „Der Gott aller Gnaden und der Liebe, der die Hertzen der Könige und Fürsten in seiner Hand hat und sie lencket, wohin er will, wolle jetzt und alle Zeit mit seiner Gnade und treuen Obhut über diese zwar noch kleine, doch theure Gemeinde walten, ihr rechtschaffene Hirten und Wächter auf ihrer Mauer jeder Zeit geben und bestellen, die sie mit seinem allein zur Seeligkeit leitenden Wort recht führen, weyden und vor Satans und allen Feinden Anfall und List behüten, deren Grentzen erweitern und sie selbst durch seinen Heiligen Geist zu seinem Lob und Preis hier auf Erden zubereiten.“ Daß sich Johann Henrik Finamn aber nicht ausschließlich auf das Wirken Gottes verließ, sondern bereit war, das auch das Seine zum Fortbestand der Gemeinde zu tun, beweist vor allem sein Einsatz für den Bau der Reformierten Kirche im Ellernbruch.

 

4. Zwei reformierte Gemeinden und keine Kirche

Bis 1760 konnten die reformierten Gemeinden in Bützow ihre Gottesdienste in der Schloßkapelle abhalten. Als Bützow aber 1760 Universitätsstadt wurde, musste den reformierten Gemeinden die Räumlichkeiten gekündigt werden und die Gottesdienste fanden im Haus Pastor Finmans (Ecke Kirchenstraße/Ellernbruch) statt. Dieser Zustand war unhaltbar, außerdem stand ja das Versprechen, ein Kirchengebäude zu errichten, das in den Ansiedlungsprivilegien gegeben worden war, noch aus.
So machte sich J.H. Finman, versehen mit einem sog. „Collectenpatent“, also einer Erlaubnis der Herzogs, auf eine Kollektenreise in Deutschland und im europäischen Ausland, um die Mittel für den Bau der Kirche zusammenzubringen. 1763 brach Finman auf, zusammen mit dem Sprachlehrer Paquin von der französischen Gemeinde. Aus Kostengründen setzte er die Reise jedoch bald alleine fort. 1764 kehrt er nach Bützow zurück und im darauffolgenden Jahr konnte der Grundstein für die Kirche gelegt werden. Aber schon 1766 war die Kasse der Gemeinde erschöpft, so dass sich Finman auf eine weitere Kollektenreise begab. Anekdoten von dieser Reise wurden in der Gemeinde überliefert. Die bekannteste und einprägsamste lautet wie folgt:
Außerhalb Amsterdams hatte Finman den Streit eines Hausherrn mit seinem Knecht angehört. Es ging um ein Streichholz, das der Knecht weggeworfen hatte, obwohl der Kaufmann in seiner Sparsamkeit eine mehrfache Verwendung forderte. Finman hielt daraufhin eine Spendenbitte für aussichtslos. Zu seiner Überraschung beteiligte sich der Herr aber sofort an der Sammlung und schrieb den ansehnlichen Betrag von 40 Gulden in das Kollektenbuch. Finman fragte den Spender, ob er sich nicht geirrt habe. Dieser nahm das Buch zurück und zeichnete hinter den Betrag eine weitere Null. Zum vorherigen Streit um das Zündholz bemerkte der Herr gegenüber Finman: Wenn er nicht in kleinen Dingen grundsätzlich auf Beobachtung der äußersten Sparsamkeit halte, er nicht im Stande sein würde, für große Dinge soviel erübrigen, wie dies nunmehr der glückliche Fall wäre.
Bei dem großzügigen Spender handelte es sich um den Kaufmann J.Ch. Dippel, der gebürtig aus Bützow stammte. J.H. Finman muß ihn schon vor seiner Kollektenreise gekannt haben, da Dippel Taufpate seiner 1757 geborenen Tochter Sophia war. Er stiftete der Gemeinde auch die wertvolle Mahagonikanzel, die heute wieder an der Stirnwand der Kirche zu bewundern ist. Sie hat ihr Vorbild vermutlich in der Nieuwe Kerk in Amsterdam und kam auf dem Wasserweg nach Bützow.
Weiterer Schmuck der Kirche waren, einer hugenottischen Tradition entsprechend, Tafeln mit dem Text der Zehn Gebote, zunächst in Französisch beschriftet. Später waren auf den Tafeln links und rechts der Kanzel die Zehn Gebote in einer Kurzfassung und das Glaubensbekenntnis zu finden. Diese Tafeln gingen im 20. Jahrhundert, als die Kirche für viele Jahre leer stand, verloren. Seit diesem Jahr schmücken wieder neue Tafeln aus Glas mit dem vollständigen Text der Zehn Gebote den Kirchenraum.

Mit der Fertigstellung und Einweihung der Kirche 1771 war ein Werk abgeschlossen, dass bis heute Zeugnis gibt von der Existenz der reformierten Kirche und ihrer wechselvollen Geschichte. Sie alle kennen das Gebäude im Ellernbruch, das seit 1988 der Stadt Bützow gehört und für kulturelle Zwecke genutzt wird. Die reformierte Kirche ist das einzige Kirchengebäude im Nordosten Deutschlands, das nach den Maßstäben der reformierten Tradition errichtet wurde. Bis heute atmet dieser hohe, helle, schlichte Raum eine Atmosphäre der Transparenz, Konzentration und geistigen Freiheit. Viele Merkmale hugenottischen Kirchenbaus finden sich in ihr wieder.
J.H. Finman ist die Existenz dieses eindrucksvollen Gebäudes zu verdanken. Sein Porträt hat er 1771 vom Ludwigsluster Hofmaler C.D. Mathieu, ebenfalls französischer Herkunft malen lassen und es verrät viel von seiner Persönlichkeit, seiner Kraft und Entschlossenheit. In der großen Ausstellung zum Calvin-Jahr 2009 war es im Deutschen Historischen Museum an prominenter Stelle in der Ausstellung zu bewundern.
In Bützow kam es bald nach dem Bau der Kirche zu Streitigkeiten zwischen den beiden Gemeinden um Geld und darüber, wer das Gebäude wann nutzen durfte. Der Tod des französischen Predigers de Convenent 1778 gab schließlich den entscheidenden Anlass zur Vereinigung der beiden reformierten Gemeinden. Die Vereinigung vollzog sich im August 1778, so dass die französische Gemeinde in Bützow kaum 100 Jahre eigenständig existiert hat. Doch ohne die Privilegien, mit denen die Franzosen seinerzeit in Bützow angesiedelt wurden, wäre auch die Existenz der nun vereinigten reformierten Gemeinde gefährdet gewesen. Insbesondere die Bezahlung des Predigers ist ein Privileg, da sich bis heute erhalten hat.

 

5. Das 19. Jahrhundert – kleine Gemeinde mit großer Wirkung

Die reformierte Gemeinde war zahlenmäßig immer klein. Doch ist auffällig, dass ihr in Büzow viele für das öffentliche Leben der Stadt wichtige Personen angehörten. 1899 feierte die Gemeinde ihr 200jähriges Jubiläum und der damalige Pastor Dr. Rudolf Koch verfasste aus diesem Anlaß eine Festschrift, die bis heute die wesentliche Quelle für die Geschichte der Gemeinde bildet. Auch die Gestaltung der Feierlichkeiten lässt ahnen, wie bedeutsam die re- formierte Gemeinde im Leben der Stadt war. So wurde ein Festspiel aufgeführt und zum festlichen Diner in den Rathaussaal geladen.
1825 wurde in der Amtszeit von Pastor Motz das Pfarrhaus in der Pfaffenstr. 11 gebaut. Auch für diesen Bau gab es Hilfe vom Landesherrn, der Pastor legte außerdem eine nicht unerhebliche Summe aus eigener Tasche dazu (638 Thaler bei einer Bausumme von 3421 Thalern). Bis heute ist dieses Haus Gemeindehaus und Pfarrwohnung und damit Zentrum der Gemeinde. Und Pastor Dr. Koch bemerkt in der Festschrift:
„Nichtsdestoweniger müssen wir es aber doch als einen besonderen Segen empfinden, dass es dem reformirten Geistlichen in Bützow vergönnt ist, eine so zweckmäßig angelegtes und selbst für größere Familien ausreichendes Heim benutzen zu dürfen.“
Er wiederum ließ auf seine Kosten die Veranda an der Gartenseite des Hauses errichten und den Garten neu anlegen. Pastor Koch gründete zudem eine Bibliothek und sorgte dafür, dass die Verbindung zu anderen reformierten Gemeinden gepflegt wurde. Bereits 1887 trat die Gemeinde dem erst 1884 gegründeten Reformierten Bund bei, der Gemeinschaft aller Gemeinden reformierter Tradition in Deutschland. Auch dem Deutschen Hugenottenverein schloß man sich unmittelbar nach seiner Gründung 1890 an. Die kleine Bützower Gemeinde war immer und ist bis heute auf gute Beziehungen zu anderen reformierten Gemeinden angewiesen. 1899 konnte sie ihr 200jähriges Jubiläum in dem Bewusstsein feiern, die reformierte Tradition in Mecklenburg in würdiger Weise zu bewahren, wenn auch die Spuren französischer Herkunft und Sprache fast vollständig verschwunden waren.

 

6. Das 20. Jahrhundert

Mit der Gründung des Freistaates Mecklenburg-Schwerin nach dem Ende des Kaiserreiches begann für die reformierte Gemeinde der bewegteste Abschnitt in ihrer Geschichte. Die historischen Entwicklungen wirkten sich natürlich auch auf die Gemeinde und ihre Mitglieder aus. Es ist wiederum einer meiner Amtsvorgänger, dessen Tatkraft und Umsicht der reformierten Kirche in Mecklenburg auf eine materielle Grundlage stellte, ohne die sie vermutlich heute nicht mehr existieren würde.
Pastor Karl Gladischefski war mit Unterbrechungen von 1913-1938 Pastor der Gemeinde, Stadtvertreter in Bützow, Landtagsabgeordneter und von 1922-1924 Kulturstaatsminister in Schwerin. Er sorgte dafür, dass die seinerzeit den Hugenotten versprochenen Privilegien auch in der neuen Regierungsform erhielten und sich der Freistaat Mecklenburg-Schwerin verpflichtete, den in den alten Privilegien festgelegten Anteil des Gehalts des Predigers zu zahlen, solange die Pfarrstelle besetzt ist. Dieses Privileg besteht im Prinzip bis heute fort. Auch die DDR-Regierung hat sich diesen finanziellen Verpflichtungen nicht entzogen und das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Bewusstsein der historischen Verpflichtungen gegenüber der ev.-reformierten Kirche nach 1990 entschließen können, diese finanzielle Verpflichtung weiter zu übernehmen.
Wenn in dieser Weise auch die materielle Versorgung ihrer Geistlichen dauerhaft gewährleistet war, so kam es durch den Zweiten Weltkrieg und die Situation in der damaligen DDR doch zu einer Existenzbedrohung der Gemeinde. Die Zahl der Gemeindeglieder sank durch die Folgen von Krieg und auch Abwanderung nach 1945 kontinuierlich, die Religionspolitik der SED-Regierung tat das Ihre dazu. Von 1946 bis 1983 hatte die Gemeinde mit Pastor Galle zudem einen Geistlichen, dessen Begabung nicht vorrangig in der Gemeindearbeit lagen. Er war aber bemüht, die Kontakte zu anderen reformierten Gemeinden in Ost- und Westdeutschland zu pflegen. Es ist beeindruckend, dass er zu DDR-Zeiten viele Reisen nach Westdeutschland und ins europäische Ausland unternehmen konnte. Er knüpfte so ein Netz an Beziehungen, von dem die Gemeinde profitierte. 1983 reiste er nach Westdeutschland aus und die Gemeinde blieb in der Folgezeit ohne Pastor.
Erst die Ereignisse von 1989 machten eine Neubelebung der Gemeinde möglich. Von knapp 30 Gemeindegliedern 1992 wuchs sie auf heute etwa 350 Mitglieder. Die Pfarrstelle wurde 1993 wieder besetzt, nachdem die Gemeinde ihre rechtliche Selbständigkeit aufgegeben und sich der Ev.-reformierten Landeskirche in Nordwestdeutschland mit Sitz in Leer angeschlossen hatte. Bereits 1939 hatte die Gemeinde diesen Antrag gestellt, der aufgrund der politischen Verhältnisse jahrzehntelang ruhte.
Daß die Gemeinde in die Landeskirche aufgenommen werden konnte, ist auch dem Umstand zu verdanken, dass sie das Privileg der Bezahlung des Predigers und das kirchliche Recht, für alle Reformierten im Landesteil Mecklenburg zuständig zu sein, mit einbringen konnte. Die Existenz der Gemeinde über diese sehr düsteren Zeiten hinweg ist vor allem der Treue und Beharrlichkeit unseres damaligen Presbyteriumsvorsitzenden Dr. Hans Eyermann zu verdanken.

 

7. Ausblick

Die ev.-reformierte Kirche in Mecklenburg ist eine kleine Gemeinde mit großer Tradition und damit der Stadt Bützow sehr ähnlich. Der Rückblick zeigt, dass zahlenmäßige Größe kein Kriterium dafür sein muß, ob eine Gemeinde existieren und eine Bedeutung erlangen kann. Es sind, auch das zeigt der Rückblick in beeindruckender Weise, einzelne Menschen, deren visionäres und mutiges Handeln gegen alle bedrückenden Realitäten den Weg in die Zukunft eröffnet und Grundlagen legen kann, von denen Generationen leben.
Von ihren Anfängen her ist die reformierte Kirche eine Gemeinschaft von Menschen, die sich auf den Weg gemacht haben: Ihre ersten Mitglieder waren Einwanderer, Glaubensflüchtlinge, die in Mecklenburg eine neue Heimat gefunden haben. Seit 1990 sind es wieder Einwanderer, Menschen aus dem Westen Deutschlands, die nach Mecklenburg gekommen sind und in der reformierten Kirche ihre geistliche Heimat finden. Auch sie sind, das darf man nicht vergessen, aus einem anderen Land gekommen, sie bringen Neues und Unbekanntes, vielleicht auch argwöhnisch Betrachtetes mit in ihre neue Heimat.
Die Geschichte der hugenottischen Gemeinden, das zeigt uns der Blick zurück, ist die Geschichte einer gelungenen Integration, eine Geschichte des Heimisch-Werdens in einem neuen Land, zum Besten derer, die gekommen sind und zum Besten derer, die sie aufgenommen haben.